KESB - Schutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen. 

Die KESB Visp ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Sie klärt Gefährdungsmeldungen ab und ordnet, falls nötig, eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme an. Die KESB steht in engem Kontakt mit Berufs- und privaten Beiständen, mit dem Sozialmedizinischen Zentrum Oberwallis SMZO, dem Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen ZET und dem Amt für Kindesschutz.

 

Elterliche Sorge

Die KESB Visp ist für die Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern, Regelung der Erziehungsgutschriften sowie Feststellung der Vaterschaft zuständig.

Kindesschutz

Wenn das Kind gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Situation zu verbessern, ergreift die KESB die nötigen Kindesschutzmassnahmen. Sie muss immer die mildeste Massnahme wählen, die das Kind in der Situation am besten schützt. Die KESB hört die Eltern und das Kind in der Regel vor dem Entscheid der KESB an. Die Massnahme hat zum Ziel, das Wohl des Kindes zu sichern oder wiederherzustellen. Sie soll die elterlichen Fähigkeiten stützen und ergänzen. Die KESB sucht immer gemeinsam mit den Eltern nach einer Lösung.

Erwachsenenschutz - Beistandschaften

Ordnet die KESB eine behördliche Massnahme an, ernennt sie eine Person als Beiständin oder Beistand, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet erscheint. Dies kann eine professionelle Beistandsperson sein oder eine private Mandatsperson. Die KESB Visp unterstützt und begleitet Menschen im Rahmen einer Beistandschaft.

Vertretungsrechte

Die KESB Visp ist für die Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen zuständig. Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Mit einer Patientenverfügung regeln Sie ihre medizinische Behandlung in einer solchen Situation.

KESB Visp

St. Martiniplatz 1
3930 Visp, CH
Postfach 224

Telefon: 027 607 51 20
Email: KESB-Visp@admin.vs.ch
KESB Webseite

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
 

 

 

Öffnungszeiten

KESB - Schutzbehörde

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Mittwoch 9:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00
Donnerstag 9:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00
Freitag 9:00 – 12:00 | 14:00 – 16:00
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