Einbürgerungen
Auf kommunaler Ebene ist die Einbürgerungskommission für die Prüfung der Integration, die Verfassung eines Integrationsberichts und die Antragsstellung an den Gemeinderat von Visp zuständig.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über das Zivilstandsamt Visp, welches Sie zum Einbürgerungsverfahren informiert und die Gesuchsformulare aushändigt.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie hier
Verfahren
Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen beim Zivilstandsamt Visp, werden diese an die Dienststelle für Bevölkerung und Migration, Sektion Einbürgerungen, weitergeleitet.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und die Akten vollständig, wird der Einbürgerungsantrag an die Gemeinde Visp weitergeleitet.
Die Einbürgerungskommission der Gemeinde Visp lädt den Gesuchsteller / die Gesuchstellerin jeweils zu einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ein.
Nach eingehender Prüfung wird ein Integrationsbericht erstellt und anschliessend dem Gemeinderat vorgelegt, welcher über die Verleihung des Bürgerrechts entscheidet.
Der Einbürgerungsentscheid auf kommunaler Ebene wird schliesslich der Dienststelle für Bevölkerung und Migration mitgeteilt.
Auf kantonaler Ebene findet ebenfalls eine Prüfung statt.
Bei einem positiven Entscheid auf kommunaler und kantonaler Ebene beantragt die Dienststelle für Bevölkerung und Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Bundesamt für Migration.
Bei der feierlichen Vereidigung beim Vorsteher des Departements für Bildung und Sicherheit erhält der neue Schweizer Bürger / die neue Schweizer Bürgerin den Heimatschein.
Kosten
Einzelperson: CHF 500.—
Paar mit oder ohne Kinder: CHF 1'000.—
Erwachsener mit einem oder mehreren minderjährigen Kinder: CHF 1'000.—
Beachten Sie, dass beim Bund und Kanton ebenfalls Gebühren anfallen.
Wichtige Links:
Fragen und Antworten zum Schweizer Bürgerrecht: FAQ – Schweizer Bürgerrecht (admin.ch)
Fragen und Antworten zur Einbürgerung im Kanton Wallis: Einbürgerung / Schweizer Staatsangehörigkeit - SPM - vs.ch
eUmzug
Mit dem Online-Tool eUmzug können Sie Zu-, Wegzugsmeldungen sowie die Adressänderung innerhalb von Visp schnell, einfach und bequem registrieren. Wenn sie das Online-Tool eUmzug benützen, entfällt das Formular weiter unten auf der Homepage.
Was ist eUmzug
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Wer kann sich mit eUmzug an- oder abmelden
Um eUmzug zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.
Dieser Dienst steht Personen mit Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszweck (Wochenaufenthalt) leider nicht zur Verfügung
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Auslandsvertretung abmelden und können eUmzug leider nicht nutzen.
Was ist besonders zu beachten
Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde persönlich anmelden.
Bitte melden Sie sich zuerst an Ihrem vorherigen Wohnsitz ab und innert 14 Tagen bei der Gemeinde Visp an. Bei weiteren Familienangehörigen das Formular entsprechend ergänzen.
Die Online-Anmeldung ist nur für Personen Schweizer Bürger möglich. Alle anderen müssen sich persönlich am Schalter der Gemeinde Visp melden.
Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse bei Ihrem Stromanbieter EnAlpin AG, ihrem Internetanbieter, bei der Automobilkontrolle, Post, Bank, Versicherung, sowie anderen wichtigen Institutionen zu melden.
Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde persönlich anmelden.
https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global