Einwohnerdienste
Vom Gemeindeschalter zum Online-Portal
Die Gemeinde Visp macht bei der Modernisierung seiner Dienstleistungen einen weiteren Schritt in die Zukunft und gehört zu den vier ersten Walliser Gemeinden, die übers Behördenportal online.vs.ch eine Leistung anbieten.
Um eine Wohnsitzbestätigung zu beantragen, besucht man in Zukunft nicht mehr den virtuellen Schalter der Gemeinde, sondern das Online-Portal online.vs.ch. Eine wichtige Neuerung, da man sich beim Einreichen eines Antrags über online.vs.ch elektronisch identifizieren muss. Dank diesem Schritt wissen wir direkt, wer Sie sind und das mühsame Eingeben Ihrer persönlichen Daten fällt weg. Diese werden so weit wie möglich automatisch anhand der bereits bekannten Informationen übernommen. So profitieren Sie von einem einfacheren und schnelleren Vorgehen, das ebenso anerkannt, nachverfolgbar und sicher ist wie am Schalter, jedoch ohne zeitliche oder örtliche Einschränkungen genutzt werden kann.
Mehr dazu auf: online.vs.ch
eUmzug
Mit dem Online-Tool eUmzug können Sie Zu-, Wegzugsmeldungen sowie die Adressänderung innerhalb von Visp schnell, einfach und bequem registrieren. Wenn sie das Online-Tool eUmzug benützen, entfällt das Formular weiter unten auf der Homepage.
Was ist eUmzug
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz ( Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Wer kann sich mit eUmzug an- oder abmelden
Um eUmzug zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden.
Dieser Dienst steht Personen mit Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszweck (Wochenaufenthalt) leider nicht zur Verfügung
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Auslandsvertretung abmelden und können eUmzug leider nicht nutzen.
Was ist besonders zu beachten
Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde persönlich anmelden.
Bitte melden Sie sich zuerst an Ihrem vorherigen Wohnsitz ab und innert 14 Tagen bei der Gemeinde Visp an. Bei weiteren Familienangehörigen das Formular entsprechend ergänzen.
Die Online-Anmeldung ist nur für Personen Schweizer Bürger möglich. Alle anderen müssen sich persönlich am Schalter der Gemeinde Visp melden.
Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse bei Ihrem Stromanbieter EnAlpin AG, ihrem Internetanbieter, bei der Automobilkontrolle, Post, Bank, Versicherung, sowie anderen wichtigen Institutionen zu melden.
Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde persönlich anmelden.
https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global