Miete Gemeindeanlagen
Grundlage für die Benützung von Gemeindeanlagen bildet die «Betriebsordnung zur Nutzung der Gemeindeanlagen»
Allgemeine Bestimmungen
Die festgelegten Gebühren gelten für eine Veranstaltung/einen Anlass oder eine Benutzung und beinhalten jeweils auch die Nebenkosten, d.h. den Aufwand für Strom, Wasser und Reinigung; von dieser Regelung ausgenommen ist einzig die Ziff. 4.3, welche eine separate Festlegung der Nebenkosten erhält.
Räumlichkeiten im Jahresgebrauch
Vereinen und Organisationen, welchen ausgeschiedene Räumlichkeiten der Gemeinde fest zum Gebrauch überlassen werden, bezahlen eine Jahrespauschale von Fr. 500.- . Sofern die mit der Nutzung entstehenden Aufwendungen und Nebenkosten über diese Gebühr nicht abgedeckt werden können, wird der Zusatzaufwand über Zähler ermittelt und separat abgerechnet.
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