Aufgrund der sehr grossen Brandgefahr erlässt der Staat Wallis ein allgemeines Feuerverbot im Freien, das am Donnerstag, 25. Juni 2026 beginnt. In privaten Bereichen bebauter Gebiete ist Grillen unter strikten Bedingungen weiterhin erlaubt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden zu befolgen.
Die Bekämpfung der Ausbreitung der Tigermücke wird fortgesetzt.
Hier finden Sie den Flyer zur Beseitigung von Eiablageplätzen und Melden von Verdachtsfällen gemäss Mitteilung des Kanton Wallis.
Nachdem sich die Tigermücke seit 2003 in mehreren Kantonen ausgebreitet hat, trat sie im Jahr 2019 erstmals auf Walliser Gebiet auf. Sie ist insbesondere unerwünscht, weil sie im Gegensatz zu einheimischen Arten tagsüber aktiv ist.
Um auf mögliche Hitzewellen reagieren zu können, aktiviert der Kanton Wallis seine saisonale Überwachung zur Vorbeugung von Hitzewellen und extremer Hitze. Dieser Schritt markiert den Beginn einer verstärkten Überwachung der Wetterbedingungen und die Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere der am stärksten gefährdeten Personen, sowie der Arbeitnehmer, die hohen Aussentemperaturen ausgesetzt sind.
Die Stimmbevölkerung der Gemeinde Visp hat am Sonntag,14. Juni 2026, wie folgt entschieden:
Alle offiziellen Feuerstellen der Gemeinden Ausserberg, Baltschieder, Eggerberg, Lalden und Visp wurden infolge der Waldbrandstufe 4 gross, auf Entscheid der regionalen Feuerkommission, gesperrt und dürfen bis auf Wiederruf nicht benutzt werden.
Elektro- und Gasgrills sind auch in Waldesnähe weiterhin erlaubt. Diese erzeugen bei Benutzung keinen Funkenflug.
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Jedes Jahr müssen die Gemeinden dem Bundesamt für Statistik BFS die Anzahl Leerwohnungen melden.
Der vispträff entwickelt sich stetig weiter. Um generationenübergreifende Anlässe am Mittwochnachmittag anbieten zu können, braucht es Freiwillige. Alle Informationen finden Sie hier.