Videoüberwachung

Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Öffentlichkeit und der Sicherheit. Zudem bezweckt die Videoüberwachung die Verhinderung und Ahndung strafbarer Handlungen. Die Regionalpolizei Visp hat die Standorte für die Installation der Videokameras so evaluiert, dass diese die Aufgaben der Regionalpolizei unterstützen.

Verantwortliche Behörde für die Videoüberwachung ist die Gemeinde Visp. Die Überwachung erfolgt permanent mittels fest montierter Kameras. Die Sichtung des Beweismaterials bei Vorfällen oder strafbaren Handlungen erfolgt durch die Regionalpolizei Visp. Sämtliche Zugriffe auf gespeicherte Aufnahmen werden protokolliert. Zugriffsrechte für die Auswertung haben die Agentinnen und Agenten der Regionalpolizei Visp. Die Videoaufzeichnungen werden maximal 96 Stunden aufbewahrt.