St. Martiniplatz 1
3930 Visp
Telefon: +41 27 948 99 45
regionalpolizei@visp.ch
Regionalpolizei
Die Regionalpolizei Visp ist im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und des Polizeireglements für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuständig. Sie vollzieht Sicherheits- Verkehrs- und Verwaltungspolizeiliche Aufgaben.
Die telefonische Erreichbarkeit der Regionalpolizei wird über die Telefonnummer +41 27 948 99 45, zu 24h an 365 Tagen im Jahr gewährleistet, die Einsatzbereitschaft ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen regionalen Polizeikorps des Oberwallis rund um die Uhr garantiert.
Feste und Anlässe
Feste und Anlässe sind von der Gemeinde zu bewilligen. Dazu muss man bei der Regionalpolizei Visp ein Gesuch zur Durchführung einreichen. Das Gesuch zur Durchführung muss zusammen mit einem umfassenden Sicherheitskonzept eingereicht werden und muss dem „Label Fiesta“ entsprechen
Standaktionen
Auch zur Bewilligung von Standaktionen muss ein schriftliches Gesuch bei der Regionalpolizei Visp eingereicht werden (Datum, Zeit, Ort, Ziel der Aktion). Dieses kann per Brief oder per Mail erfasst werden.
Wir weisen in der Bewilligung jeweils darauf hin, dass:
- Passanten weder angehalten noch belästigt werden dürfen.
- weder Bargeld eingesammelt, noch Einzahlungsscheine abgegeben werden dürfen.
- nach der Veranstaltung der Platz aufzuräumen und allfälliger Kehricht zu entsorgen ist.
- die Durchfahrt in Notfällen (Rettungsachse) gewährleistet sein muss
Betriebsbewilligung
Die Erteilung der Betriebsbewilligung unterliegt dem Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken: https://www.vs.ch/de/web/sict/gbb
Für die Beantragung der Betriebsbewilligung werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Gesuchformular im Doppel (Formular kann über oben stehenden Link aufgerufen werden)
- Strafregisterauszug, ausgestellt innerhalb des Monats vor der Gesuchstellung (Bestellung im Internet unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter)
- Bestätigung der obligatorischen Prüfung (Wirtepatent) oder Berufsanerkennung des Kantons
- Handelsregisterauszug, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung, wenn der Gesuchsteller im Handelsregister eingetragen ist oder für eine eintragungspflichtige Gesellschaft arbeitet
- Betreibungsregisterauszug des Wohnsitzes des Gesuchstellers, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung
- Handlungsfähigkeitszeugnis, ausgestellt innerhalb der letzten 3 Monate vor der Gesuchstellung (einzuverlangen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)
Ablauf
- Eingang und Überprüfung des Gesuchs um eine Betriebsbewilligung
- Ausschreibung des Gesuchs im Amtsblatt (30 Tage)
- Falls keine Einsprachen erfolgen, wird das Gesuch dem Gemeinderat vorgelegt
- Erst nach dem Gemeinderatsbeschluss erfolgt die Betriebsbewilligung
Fundbüro
Das Fundbüro für Fundgegenstände gehört in den Zuständigkeitsbereich der Regionalpolizei Visp.
Sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann, wird der Besitzer sofort kontaktiert.
Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf von 5 Jahren benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann.
Verlust- Diebstahlmeldungen
Falls eine Verlust- oder Diebstahlmeldung gemacht werden will, kann man diese bei der Kantonspolizei aufgeben.