Parkhäuser und Parkplätze
Weisse Parkplätze, blaue Parkplätze, Parkhäuser und Bewilligungen.
Die Parkhäuser und Parkplätze werden durch die Regionalpolizei Visp verwaltet (E-Mail: regionalpolizei@visp.ch). Das Parkieren ist generell nur auf signalisierten und/oder markierten Parkplätzen zulässig. Widerhandlungen werden gemäss dem Schweizerischen Strassenverkehrs Gesetz sanktioniert.
Sonderbewilligungen
Die Gemeindepolizei Visp erteilt Ausnahmebewilligungen zum Beispiel für die Zu- und Wegfahrt der Bahnhofstrasse oder auch das zeitlich befristete Parkieren auf nicht markierten, öffentlichen Plätzen. Dazu ist vorgängig das Einverständnis der Gemeindepolizei Visp einzuholen. Ohne Einverständnis der Gemeindepolizei ist die Bewilligung ungültig.
Dauerparkkarten
Die Anzahl der Dauerparkkarten ist pro Parkplatz limitiert. Es bestehen Wartelisten. Eine Parkkarte berechtigt zum unlimitierten Parkieren auf dem ausgewiesenen öffentlichen Parkplatz. Ein Parkfeld wird nicht zugesichert.
Es stehen je nach Parkplatz und Verfügbarkeit Dauerparkkaten zur Auswahl. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Mehrere Monate werden ausschliesslich zusammenhängend angeboten. Reservationen sind nicht möglich. Dauerkarten, welche nach spätestens 60 Tagen nicht verlängert worden sind, werden gelöscht.
Die Dauerparkkarten können gegen Vorauszahlung bei der Regionalpolizei am Schalter, telefonisch oder per E-Mail bezogen bzw. bestellt werden. Erstregistrierungen müssen unter Vorweisung der Zulassungsdokumente am Schalter (Montag-Freitag, 08.30 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr -17.00 Uhr) erfolgen.