Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Visp die Pläne zur Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (03.03.2023) eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten.

 

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