Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes
Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Visp die Pläne zur Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (03.03.2023) eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten.