Inbetriebnahme des Wassers auf dem Friedhof
Die Wasserhähne für die Giesskannen wurden diesen Frühling 2026 bereits in Betrieb genommen, die Inbetriebnahme der automatischen Berieselungsanlage erfolgt voraussichtlich am 17. April 2026.
Bei der automatischen Berieselung handelt es sich um eine zusätzliche und gesetzlich nicht erforderliche Dienstleistung der Gemeinde Visp, es können daher keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Es liegt nach wie vor in der Pflicht der Angehörigen, ihre Gräber zu pflegen und diese nötigenfalls (z.B. bei einem allfälligen Ausfall der Berieselungsanlage oder ungenügender Berieselung der Gräber) selber zu giessen. Das Berieseln der Gräber erfolgt grundsätzlich dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch und Freitag) und in Hitzeperioden täglich während der Nacht.
Allfällige Probleme mit der automatischen Bewässerungsanlage sind der Gemeinde Visp unter Tel. 027 / 948 99 22 oder an rochus.troger@visp.ch zu melden.
