Winterdienst 2026/2027

Informationen zum Winterdienst ab November 2026 bis März 2027

Zum betrieblichen Unterhalt des Gemeindestrassen- und Wegnetzes sowie der öffentlichen Plätze gehört auch der Winterdienst. Von Anfang November 2026 bis Mitte März 2027 wird das gesamte Strassennetz täglich überwacht und je nach Strassenzustand wird eine Werkhof-Einsatzgruppe oder allenfalls das gesamte Werkhofpersonal zum Einsatz aufgeboten. Dabei gelten folgende Prioritäten:

1. Priorität –> alle Strassen am Hang
2. Priorität –> alle restlichen öffentlichen Strassen und Trottoirs 

und anschliessend wird (falls erforderlich) gesplittet und/oder gesalzen.

Wichtige Hinweise zur Schneeräumung

  • Bei privaten Anschlüssen an öffentliche Bereiche sind die Eigentümer selbst für die Schneeräumung verantwortlich.
  • Dabei ist es gemäss der kantonalen Strassengesetzgebung verboten, Schnee von Privatgrundstücken (Vorplätzen, Garagen-Ein- und Ausfahrten, Höfen usw.) auf den angrenzenden öffentlichen Boden (Strassen, Gehsteige usw.) zu fräsen oder zu schaufeln. Falls erforderlich, wird die Gemeinde polizeiliche Massnahmen anordnen und Fehlbare büssen.
  • Bei Bedarf ist die Gemeinde gerne bereit, Anwohnern in unmittelbarer Nähe von exponierten Stellen wie steilen Fusswegen, Strassenpartien usw. Streugutbehälter mit Splitt zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Anfragen sind an den Chef Werkhof – stefan.walker@visp.ch oder Tel. 079 639 66 77 – zu richten.

Balfrinstrasse - Nutzung als Schlittelweg

Bezüglich des Schlittelns gilt folgender Beschluss des Gemeinderates:

  • Die Balfrinstrasse wird den Kindern während der Winterzeit grundsätzlich zum Schlittenfahren zur Verfügung gestellt.
  • Die Schneeräumungsequipe entscheidet aufgrund der Wettervorhersagen (prognostizierte Schneefallmenge, Temperaturen usw.) fallweise, ob der Schnee auf der Balfrinstrasse geräumt wird.
  • Bei Schliessung der Balfrinstrasse können die betroffenen Anwohner bei der Gemeindepolizei eine kostenlose Parkkarte für die Benutzung der sich in der Nähe befindenden öffentlichen Parkplätze beantragen.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis

Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoirbenützer und es ist verständlich, dass die Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst unterschiedlich sein können:

–   Kinder möchten endlich schlitteln
–   ältere Leute ohne auszugleiten einkaufen
–   Berufstätige rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz gelangen usw.

Nicht immer wird es gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden.
Obwohl das eingesetzte Werkhofpersonal motiviert ist, die ihm anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, so gilt es dennoch folgendes zu beachten:

  • Die Winterdienstequipe kann nicht überall gleichzeitig sein
  • Das richtige Schuhwerk gibt Sicherheit und gehört zum Winter

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für das Verständnis.

 

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