Allgemeines Feuerverbot im Freien

Sehr grosse Brandgefahr

Aufgrund der sehr grossen Brandgefahr erlässt der Staat Wallis ein allgemeines Feuerverbot im Freien, das am Donnerstag, 25. Juni 2026 beginnt. In privaten Bereichen bebauter Gebiete ist Grillen unter strikten Bedingungen weiterhin erlaubt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden zu befolgen.

Grillen bleibt jedoch ausschliesslich in privaten Bereichen in bebauten Gebieten und unter der Verantwortung der Person, die die Feuerstelle anzündet, erlaubt, sofern die Grill-Installation auf einer nicht brennbaren Unterlage (Betonsockel, Steinplatte...) steht und mindestens 10 Meter von einer brennbaren Fläche oder Vegetation (Feld, Büsche, usw., 100 Meter für den Wald) entfernt ist.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Gemeindebehörden strikt zu befolgen und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Siedlungsgebiete vor Bränden zu schützen. Die offiziellen Kontrollorgane werden eventuelle Zuwiderhandlungen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Die Situation kann sich erst bei einem Dauerregen von mindestens zwei bis drei Tagen und mehr als 30 mm/m2 verbessern. Kurzfristige Regenfälle und Gewitter beeinflussen die aktuelle Gefahrensituation nur geringfügig. Bei einer deutlichen Veränderung der Situation werden neue Vorkehrungen getroffen und bekannt gegeben.

Im Brandfall nach dem Prinzip handeln: Alarmieren (118) - Retten – Löschen Allgemeine Waldbrandgefahrenkarte in den Regionen des Kantons Wallis.

Allgemeine Waldbrandgefahrenkarte

Zurück