Brandschutz - Einführung Meldepflicht bei Umgestaltungen in Innenräumen von öffentlich zugänglichen Gebäuden

Zur Erhöhung der Sicherheit hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes beschlossen. Eine davon betrifft Umbauten und Umgestaltungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Da solche Arbeiten in Innenräumen in der Regel nicht baubewilligungspflichtig und damit den Brandschutzbehörden auch nicht frühzeitig bekannt sind, wurde beschlossen, für solche Massnahmen wie Umbauten, Umgestaltungen, Sanierungen und ähnliches eine Meldepflicht einzuführen.
Somit kann die Eigentümer- und Nutzerschaft frühzeitig bezüglich der Einhaltung der Brandschutzvorschriften unterstützt werden.

Wer Umbauten oder Umgestaltungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden plant, wird gebeten, diese der Gemeinde vor Beginn der Arbeiten formlos zu melden. Unsere Brandschutzverantwortliche, Ellen Schlegel, kann durch Sie unter 027 948 99 53 oder per E-Mail unter ellen.schlegel@visp.ch kontaktiert werden.

Gern stehen wir auch für alle anderen Interessierten zu Fragen im Brandschutz zur Verfügung.

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