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Visp Amtliches

Einführung biometrische Identitätskarte für Schweizer

01.11.2026

Die neue biometrische Schweizer Identitätskarte wurde per  1. November 2026 eingeführt.

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Winterdienst 2026/2027

Informationen zum Winterdienst ab November 2026 bis März 2027

29.10.2026

Zum betrieblichen Unterhalt des Gemeindestrassen- und Wegnetzes sowie der öffentlichen Plätze gehört auch der Winterdienst. Von Anfang November 2026 bis Mitte März 2027 wird das gesamte Strassennetz täglich überwacht und je nach Strassenzustand wird eine Werkhof-Einsatzgruppe oder allenfalls das gesamte Werkhofpersonal zum Einsatz aufgeboten. Dabei gelten folgende Prioritäten:

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Friedhof Visp - Ausserbetriebnahme Wasser

27.10.2026

Wir bitten die Bevölkerung von Visp Folgendes zu beachten:

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Wässerwasserabstellung / Ausserbetriebnahme Wasserleite «Visperi» bis Hubel

12.10.2026

Die Wässerwasserleite «Visperi» wird am Montag, 19. Oktober 2026, bis zum Quartier Hubel ausser Betrieb genommen.

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Feuer- und Feuerwerksverbot Region Visp bleibt bestehen

Betrifft: Ausserberg, Baltschieder, Eggerberg, Lalden, Visp

17.09.2026

In der Region Visp gilt weiterhin die Gefahrenstufe 4 "gross". 
Die Feuerstellen der Gemeinden bleiben deshalb weiterhin gesperrt. 

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Informationen zur neu revidierten Verordnung betreffend Brandschutzordnung

14.09.2026

Die revidierte «Verordnung betreffend Brandverhütungsmassnahmen» / 540.102 des Staatsrats des Kantons Wallis trat mit Wirkung 1. September 2026 in Kraft.
In der revidierten Fassung, Art. 8 ist die Periodizität der Kontrollen durch die kommunale Feuerkommission sowie die Eigenkontrolle von Gebäuden neu geregelt:

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Brandschutz - Einführung Meldepflicht bei Umgestaltungen in Innenräumen von öffentlich zugänglichen Gebäuden

17.07.2026

Zur Erhöhung der Sicherheit hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2026 verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes beschlossen. Eine davon betrifft Umbauten und Umgestaltungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Da solche Arbeiten in Innenräumen in der Regel nicht baubewilligungspflichtig und damit den Brandschutzbehörden auch nicht frühzeitig bekannt sind, wurde beschlossen, für solche Massnahmen wie Umbauten, Umgestaltungen, Sanierungen und ähnliches eine Meldepflicht einzuführen.
Somit kann die Eigentümer- und Nutzerschaft frühzeitig bezüglich der Einhaltung der Brandschutzvorschriften unterstützt werden.

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