Zählung leerstehende Wohnungen in Visp vom 1. Juni 2026

Jedes Jahr müssen die Gemeinden dem Bundesamt für Statistik BFS die Anzahl Leerwohnungen melden.

Aus diesem Grund bitten wir alle Eigentümer von Erstwohnungen, die Gemeinde Visp über allfällige Leerwohnungen* auf dem Gemeindegebiet zu informieren.
Allfällige Meldungen bitte bis am 22.06.2026 per Mail mit dem Meldeformular oder telefonisch 027 948 99 11 unter Angabe von Adresse, Stockwerk und Grösse.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

 

*Leerwohnungen die gezählt werden:
Möblierte oder unmöblierte Wohnungen (inkl. Ferien- und Zweitwohnungen bzw. -häuser) und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni
- unbesetzt aber bewohnbar sind und
- aktiv auf dem Markt zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden

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